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Transport

Leistungen

Folgende Fahrten, sowohl sitzend als auch liegend, übernehmen wir gerne für Sie:

► Dialysefahrten

► Arztfahrten

► Krankenhausfahrten

► Entlassungen

► Therapiefahrten

► Verlegungen

► Reha- und Kurfahrten

► Privatfahrten und mehr...


Voraussetzungen

Krankentransporte werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Darunter fallen etwa dauerhafte Behandlungen oder Mobilitätseinschränkungen ab Pflegegrad 3.

Bei aufkommenden Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Zentrale gerne beratend zur Seite.


Abrechnung

Wir übernehmen für Sie die Kostenabrechnung Ihrer Fahrt mit allen Krankenkassen, für die wir im Vorfeld einen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) benötigen, der auf Tragestuhl- oder Liegendtransport ausgestellt ist.


Zuzahlung

Es besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht der Krankenkassen.

Sollten Sie von dieser nicht befreit sein (Befreiungsausweis muss vorliegen), fallen für Sie in der Regel Kosten in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt an.


Privatfahrten

Für Transporte, die nicht unter einer ärztlichen Verordnung stehen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Rufen Sie uns dazu gerne an.

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Einsatzgebiet