Folgende Fahrten, sowohl
sitzend als auch liegend, übernehmen wir gerne für Sie:
► Dialysefahrten
► Arztfahrten
► Krankenhausfahrten
► Entlassungen
► Therapiefahrten
► Verlegungen
► Reha- und
Kurfahrten
► Privatfahrten und
mehr...
Voraussetzungen
Krankentransporte werden vom
Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt, wenn
bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Darunter fallen etwa
dauerhafte Behandlungen oder Mobilitätseinschränkungen ab
Pflegegrad 3.
Bei aufkommenden Fragen zu
diesem Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Zentrale
gerne beratend zur Seite.
Abrechnung
Wir übernehmen für Sie die
Kostenabrechnung Ihrer Fahrt mit allen
Krankenkassen, für die wir im Vorfeld einen Transportschein
(Verordnung einer Krankenbeförderung) benötigen, der auf
Tragestuhl- oder Liegendtransport ausgestellt ist.
Zuzahlung
Es besteht eine gesetzliche
Zuzahlungspflicht der Krankenkassen.
Sollten Sie von dieser nicht
befreit sein (Befreiungsausweis muss vorliegen), fallen für Sie
in der Regel Kosten in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindestens
jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt an.
Privatfahrten
Für Transporte, die nicht
unter einer ärztlichen Verordnung stehen, erstellen wir Ihnen
gerne ein individuelles Angebot.